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Einblicke in das Feuerwehr- und Kommunalwesen

Unser Blog

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie bei Geräteprüfungen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Beschaffungsmaßnahmen und Feuerwehrbedarfsplanung für das Feuerwehr- und Kommunlawesen zu unterstützen.

Lesen Sie nach, was uns bewegt und wie die verschiedenen Schritte zu Ihrem Projekt ablaufen.

Beschaffungsmaßnahmen

Sie planen eine Fahrzeugbeschaffung für Ihre Feuerwehr, bzw. Ihre Kommunalabteilung?


Wir geben Ihnen eine Hilfestellung, wie eine Fahrzeug- oder auch Gerätebeschaffung durchgeführt wird.


  • Bedarfsanalyse bei Neubeschaffung oder Fahrzeugersatz


Wir analysieren für Sie, welche Fahrzeuge oder Ausrüstungsgegenstände Ihren Bedarf zur Gefahrenabwehr, bzw. zur Sicherstellung der anfallenden Aufgaben ideal abdecken.


  • Technische Beratung und Erstellung Leistungsbeschreibung für die Ausschreibung


Während eines Vor-Ort-Gesprächs erläutern wir die nächsten anstehenden Schritte und nehmen alle relevanten technischen Details Ihres gewünschten Fahrzeuges auf. Nach Möglichkeit haben Sie in dieser Phase bereits erste Vorstellungen, wie Ihr zukünftiges Fahrzeug ausgestattet sein sollte. Zudem ist es notwendig festzulegen, welche Ausrüstungsgegenstände ggf. von einem bestehenden Fahrzeug übernommen werden können und welche Sie neu beschaffen möchten.

Gerne beraten wir Sie in den technisch machbaren Möglichkeiten und geben Ihnen Hilfestellung, um dem Wunschfahrzeug möglichst nahe zu kommen.


  • Zusammenstellung der Unterlagen für die Ausschreibung*


Im nächsten Schritt bereiten wir die erstellten und mit Ihnen abgestimmten Unterlagen für die Ausschreibung nach Grundsatz der VgV oder UVgO vor und legen Ihnen diese zur Ansicht bereit.


  • Durchführung der E-Vergabe und Prüfung und Wertung der Angebote*


Im Anschluss erfolgt die Veröffentlichung der Ausschreibung. Eingehende Anfragen der potentiellen Bieter werden mit Ihnen besprochen und fachliche Antworten zur Verfügung gestellt.

Die Angebotsöffnung erfolgt gemeinsam mit Ihnen als Vertreter der öffentlich beschaffenden Stelle. Im Nachgang werden die Angebote fachlich und kaufmännisch geprüft, um Ihnen einen Vergabevorschlag zu unterbreiten.


  • Verhandlung und technische Beratung mit den Fahrzeugherstellern und Ausrüstern


Wir begleiten die Auftragsklärungsgespräche und beraten Sie und die Anbieter in allen Fragen zur technischen Umsetzung und dem Abgleich der Ausschreibung und der anstehenden Bauphase.


  • Überwachung der Beschaffung, Begutachtung der Fahrzeugbauten, Betreuung der Bauphase


Wir überwachen in der kompletten Bauphase die einzelnen Schritte und begleiten Sie und die Hersteller bis zum fertigen Produkt. Eine Durchführung einer Zwischen-, bzw. Rohbauabnahme wird empfohlen und wird von uns fachlich begleitet.


  • Qualitätskontrolle bei der Endabnahme


Das IB-Diem führt gemeinsam mit Ihnen die Endabnahme durch, um ein absolut mängelfreies Fahrzeug an Sie übergeben zu können.




* Wir führen keine Rechtsberatung durch!




Feuerwehrbedarfsplanung

Die Gemeinden haben nach Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz), sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst).


Gemäß Art. 1 Abs. 2 Satz 1 BayFwG haben die Gemeinden zur Erfüllung dieser Aufgaben in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.


Um objektiv feststellen zu können, wie die gemeindlichen Feuerwehren technisch und personell ausgestattet werden müssen und ob die Hilfsfrist in allen Gemeindeteilen eingehalten werden kann, ist es sinnvoll, dass die Gemeinden vor Ort das Gefahrenpotenzial und die vorhandenen gemeindlichen Gefahrenabwehrkräfte (= Feu- erwehr) erfassen, die Situation analysieren und gegebenenfalls Verbesserungsmöglichkeiten und Maßnahmen zu deren Umsetzung formulieren.


Das geeignete Instrument hierfür ist die Feuerwehrbedarfsplanung.


Feuerwehrbedarfspläne können in vier Schritten erstellt werden:


  • Durchführung der Gefährdungsanalyse
  • Durchführung der Risikoanalyse
  • Bestimmung des Schutzzieles
  • Festlegung der Ausstattung der gemeindlichen Feuerwehr(en) zur Erfüllung des Schutzzieles




Gefährdungsanalyse


Die Gefährdungsanalyse umfasst die Beschreibung des Gefahrenpotenzials einer Gemeinde entsprechend den örtlichen Verhältnissen. Dabei wird jedes Schutzgebiet anhand der von festgelegten Kriterien analysiert und mit sogenannten Gefährdungsklassen kategorisiert.

Die Gefährdungsklassen dienen der Ermittlung der Gefährdung im Allgemeinen und zur Ermittlung der erforderlichen Fahrzeug- und Personalvorhaltung im Besonderen.


Risikoanalyse


Als zweiter Schritt bei der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes sollte daher nach der Gefährdungsanalyse in einer Risikoanalyse das Einsatzspektrum der Feuerwehr, d. h. das tatsächliche Einsatzaufkommen nach absoluten Zahlen, die zeitliche und räumliche Verteilung und die Gleichzeitigkeit von Schadensfällen untersucht werden.


Bestimmung des Schutzzieles


Gemäß Art. 1 Abs. 2 Satz 1 BayFwG haben die Gemeinden zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichtaufgaben aus Art. 1 Abs.1 BayFwG in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Das zu erreichende Schutzniveau steht damit im Spannungsfeld zwischen Aufgabenerfüllung und Leistungsfähigkeit. Es ist die Aufgabe, über die Schutzzielbestimmung hier einen tragfähigen Ausgleich herzustellen.


Die Kriterien der Schutzzielbestimmung sind:


  • Eintreffzeit
  • Funktionsstärke festzulegen,


d. h. mit wie viel Mannschaft und Gerät (Funktionsstärke) die Feuerwehr innerhalb der Hilfsfrist am Schadensort einzutreffen hat.


Soll-Ist-Abgleich, Ausstattung der Feuerwehr(en)


Entsprechend der Schutzzielbestimmung und der aus der Gefährdungs- und Risikoanalyse zusätzlich ermittelten Anforderungen wird die sachgerechte Ausstattung der Feuerwehr(en) mit Personal und Gerät festgelegt.

Soweit die momentane Ausstattung nicht ausreicht, um das Schutzziel zu erreichen, werden die Maßnahmen begründet dargelegt.



Nach Abschluss der Projektphase wird der finale Feuerwehrbedarfsplan dem Auftraggeber vorgelegt und im jeweiligen Gremium präsentiert.