Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Feuerwehrdienst


 

Gefährdungsbeurteilungen


Jede Unternehmerin oder Unternehmer ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der im Feuerwehrdienst Tätigen verantwortlich. Sie oder er hat für eine geeignete Organisation zu sorgen und dabei die besonderen Strukturen und Anforderungen der Feuerwehr zu berücksichtigen.


Gefährdungen im Feuerwehrdienst sind zu ermitteln, um so die erforderliche Sicherheit und Gesundheitsschutz für alle Feuerwehrangehörigen treffen zu können. Diese Maßnahmen sind insbesondere aus dem feuerwehrspezifischen Regelwerk abzuleiten.

Die Gefährdungsbeurteilung ist hierfür ein anerkanntes geeignetes Hilfsmittel.


Aus diesem Grund hat die Unternehmerin oder der Unternehmer nach § 4 der Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ (DGUV Vorschrift 49) eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Dabei sind relevante physische und psychische Gefährdungen systematisch zu ermitteln und zu bewerten.


Die Unternehmerin oder der Unternehmer hat daraus wirksame Maßnahmen abzuleiten, diese umzusetzen sowie sie regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind auch Tätigkeiten zu berücksichtigen, die nicht unmittelbar das Einsatzgeschehen betreffen, wie z. B. Dienst in Werkstätten und andere Tätigkeiten in der Feuerwehr.

Damit ergibt sich auch für Träger bzw. Trägerinnen der Freiwilligen Feuerwehren grundsätzlich die Verpflichtung zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung.

Das IB-Diem erstellt für Ihre Feuerwehr folgende notwendige Unterlagen im Arbeits- und Gesundheitsschutz:

 

  • Analyse von möglichen Gefährdungen im Feuerwehrdienst


  • Erstellung der notwendigen Gefährdungsbeurteilungen; Dokumentation und Überwachung der Maßnahmen

 

  • Schulung / Unterweisung der Einsatzkräfte

 

  • Erstellung von Dienst- und Arbeitsanweisungen

 


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